Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP, syn. Artenschutzgutachten)
In der Artenschutzrechtlichen Prüfung, auch Artenschutzgutachten genannt, erfolgt die Prüfung der Artenschutzbelange entsprechend den europäischen Bestimmungen. Diese Artenschutzrechtliche Prüfung ist für alle genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben.
Bei der Realisierung Ihres Vorhabens stehen wir Ihnen bei der angemessenen Berücksichtigung der entsprechenden Vorschriften mit unserem ausgiebigen Erfahrungsschatz zur Seite.
- Erfassung aller für das Vorhaben relevanten Tier- und Pflanzenarten
- Beurteilung möglicher Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften
- Darstellung der Betroffenheit in einer Art-für-Art-Betrachtung
- Erarbeitung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
- Prüfung von Ausnahmetatbeständen
- Verfahrensbegleitung und -beratung
- Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden