Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP, syn. Artenschutzgutachten)

In der Artenschutzrechtlichen Prüfung, auch Artenschutzgutachten genannt, erfolgt die Prüfung der Artenschutzbelange entsprechend den europäischen Bestimmungen. Diese Artenschutzrechtliche Prüfung ist für alle genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulassungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben.

Bei der Realisierung Ihres Vorhabens stehen wir Ihnen bei der angemessenen Berücksichtigung der entsprechenden Vorschriften mit unserem ausgiebigen Erfahrungsschatz zur Seite.

  • Erfassung aller für das Vorhaben relevanten Tier- und Pflanzenarten
  • Beurteilung möglicher Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften
  • Darstellung der Betroffenheit in einer Art-für-Art-Betrachtung
  • Erarbeitung von Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Prüfung von Ausnahmetatbeständen
  • Verfahrensbegleitung und -beratung
  • Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden
Übersicht