Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (BImSchG)
Errichtung und Betrieb von Industrieanlagen, von denen schädliche Umwelteinwirkungen ausgehen können, bedürfen einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG ). Die betreffenden Anlagentypen sind in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV ) abschließend aufgeführt. Das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein sehr anspruchsvolles Verfahren, weil darin sämtliche Umweltauswirkungen einer Anlage berücksichtigt und gewürdigt werden müssen.
Auf diese Weise sollen schädliche Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden vermieden und vermindert werden. Dabei ist das Ziel, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu erreichen.
Für bestimmte Bauvorhaben kann eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sein. Der UVP-Bedarf ist, wie beim immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, durch Schwellenwerte geregelt. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob das Bauvorhaben einer obligatorischen UVP oder einer UVP-Vorprüfung unterliegt. Unter "obligatorisch" ist zu verstehen, dass die Behörde das Genehmigungsverfahren mit UVP durchführen muss. Bei den Schwellenwerten für die allgemeine Vorprüfung und standortbezogene UVP-Vorprüfung führen die Behörden eine Einzelfallentscheidung durch.
Im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens erarbeiten wir für sie die erforderlichen umweltrelevanten Genehmigungsunterlagen bzw. sind ihnen bei der Zusammenstellung behilflich. Einen besonderen Schwerpunkt stellt dabei neben der Prüfung der Umweltverträglichkeit die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Zielen der europäischen FFH-Richtlinie (FFH-Verträglichkeitsstudie) dar.